Das CAS vermittelt fundiertes Grundlagenwissen im schweizerischen und internationalen Umweltrecht. Ziel ist es, Fachpersonen in die Lage zu versetzen, in verschiedenen Rollen (z. B. in Verwaltung, Planung, Beratung, Vollzug) mit rechtlicher Sicherheit zu handeln, Umweltrecht korrekt anzuwenden und seine Weiterentwicklung kritisch zu begleiten. Neben theoretischem Wissen stehen praxisnahe Anwendungen und die Vertiefung in konkrete Rechtsgebiete im Zentrum.
Nächster Start
19. September 2025
Anmeldeschluss
8. August 2025
Hochschulabschluss in beliebigem Fachgebiet oder äquivalente Qualifikation
Interesse an den rechtlichen Aspekten von Umweltfragen
Auch offen für Jurist:innen ohne vertiefte Kenntnisse im Umweltrecht
Absolvent:innen sind qualifiziert für Tätigkeiten in:
Umweltbehörden (Vollzug, Aufsicht, Genehmigungsverfahren)
Umweltberatung, Raum- und Umweltplanung
Projektmanagement mit Umweltbezug in Unternehmen oder NGOs
Schnittstellenfunktionen zwischen Recht, Umwelt und Technik
Mitwirkung an Gesetzgebungsprozessen oder Umsetzung internationaler Umweltverträge
Die Teilnehmenden:
kennen die Grundzüge des Schweizer Umweltrechts und des Umweltvölkerrechts
verstehen rechtliche Instrumente, Verfahren und Zuständigkeiten
erkennen die Rollen und Verantwortlichkeiten von Stakeholdern
sind in der Lage, rechtliche Vorgaben in Projekten korrekt zu interpretieren und anzuwenden
reflektieren kritisch das Zusammenspiel zwischen nationalem und internationalem Recht
Nicht-Jurist:innen und Jurist:innen ohne Spezialisierung im Umweltrecht
Fachpersonen aus Verwaltung, Planung, Umwelt- und Baubranche
Projektleitende, Berater:innen und Verantwortliche für Umweltfragen in Unternehmen oder Organisationen
Personen, die Umweltprozesse rechtlich sicher begleiten oder gestalten möchten
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