Keine 10-Millionen-Schweiz: Was die Nachhaltigkeitsinitiative will und was sie damit riskiert
Am 14. Juni stimmt die Schweiz über die SVP-Volksinitiative zur Begrenzung der Wohnbevölkerung ab. Ein Überblick über Inhalt, Befürworter und Gegner.
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Ungefähr so stellt sich die KI Gemini die SVP-Drohkulisse der zubetonierten, überbevölkerten Schweiz vor. Bild: KI/Gemini
Am 14. Juni stimmt die Schweiz über die SVP-Volksinitiative zur Begrenzung der Wohnbevölkerung ab. Ein Überblick über Inhalt, Befürworter und Gegner.
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4 Min. • • Silvia Tschui
Es ist eine Abstimmung mit grosser Tragweite: Am 14. Juni 2026 wird die eidgenössische Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!», gemeinhin unter Namen «Nachhaltigkeitsinitiative» bekannt, dem Volk und den Ständen zur Abstimmung unterbreitet. Die von der SVP lancierte Initiative stellt eine Frage, die das Land seit Jahren beschäftigt: Wie viele Menschen sollen dauerhaft in der Schweiz leben?
Die Bundesverfassung soll mit einem neuen Artikel zur «nachhaltigen Bevölkerungsentwicklung» ergänzt werden. Er soll sicherstellen, dass die ständige Wohnbevölkerung die Anzahl von zehn Millionen Einwohnern vor 2050 nicht überschreitet. Würden vor dem Jahr 2050 9.5 Millionen Menschen im Land leben, müssten Bundesrat und Parlament Massnahmen ergreifen.
Konkret würden vorläufig Aufgenommene keine Niederlassungsbewilligung mehr erhalten und auch nicht mehr eingebürgert werden. Auch der Familiennachzug soll in diesem Fall eingeschränkt werden.
Reicht das alles nicht aus, um den Grenzwert einzuhalten, muss die Schweiz letztlich das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU kündigen.
Die Argumente der Befürworter
Die Initianten sehen in der wachsenden Bevölkerung die Ursache zahlreicher Probleme: Wohnungsnot, höhere Mieten, Zubetonierung der Landschaft, Stau und überfüllte Züge, steigende Kriminalität, ein Gesundheitswesen am Anschlag und sinkende Bildungsqualität seien die Folgen des Bevölkerungswachstums.
Die SVP betont, es gehe nicht um Abschottung: Auch bei Annahme der Initiative könnten laut Initiativkomitee jährlich rund 40 000 Personen in die Schweiz zuwandern. Das Begehren ziele auf eine gesteuerte, nicht auf eine unterbundene Einwanderung ab.
Die Argumente der Gegner
Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative geschlossen ab. Die Volksinitiative gefährde die Schweiz gleich mehrfach. Zum einen schade sie dem gesamtgesellschaftlichen Wohlstand, sie unterminiere aber auch die innere Sicherheit der Schweiz. Zudem stelle sie den bewährten bilateralen Weg mit der EU in Frage.
Schweizerische und hier ansässige internationale Unternehmen sind auf Arbeitskräfte aus dem Ausland angewiesen, argumentieren die Gegner. Ohne Personenfreizügigkeit würden die Hürden zur Einstellung von Arbeitnehmern aus dem EU-Raum teilweise unüberwindbar werden. Darunter würde die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und somit die wirtschaftliche Entwicklung der ganzen Schweiz leiden. Gemäss zwei Studien im Auftrag des Schweizer Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) würden der Schweizer Wirtschaft bei einem Wegfall der Bilateralen Verträge bis 2045 über 500 Milliarden Franken an Wirtschaftsleistung entgehen.
Und unsere innere Sicherheit würde gemäss den Gegnern der Initiative leiden, da die Schweizer Teilnahme an den Schengen- und Dublin-Abkommen bei einer Annahme bedroht wäre. Ohne Dublin-Abkommen müsste die Schweiz auch Asylgesuche von Personen neu behandeln, die in der EU bereits registriert oder abgewiesen wurden. Polizei und Grenzwache hätten bei einem Ausschluss aus dem Schengen-Abkommen keinen Zugriff mehr auf europäische Fahndungsdatenbanken. Dies würde den Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus erschweren.
An einer Medienkonferenz im März 2026 traten neben Bundesrat Beat Jans auch der Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen, Markus Dieth, sowie Präsidenten und Vorstandsmitglieder des Gewerkschaftsbunds, Arbeitgeberverbands und des Gewerbeverbands gemeinsam gegen die Initiative auf. Dieses breite Bündnis aus Kantonen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ist bemerkenswert, weil es signalisiert, wie weitreichend die möglichen Konsequenzen der Annahme der Initiative eingeschätzt werden.
Eine Debatte mit langer Geschichte
Die Initiative ist nicht der erste Versuch der SVP, die Zuwanderung verfassungsrechtlich zu begrenzen. Bereits die am 9. Februar 2014 knapp angenommene Masseneinwanderungsinitiative stellte das Verhältnis zur EU auf eine schwere Probe und konnte letztendlich nicht umgesetzt werden.
Der Grund: Eine wortgetreue Umsetzung hätte Verhandlungen mit der EU über die Personenfreizügigkeit erfordert. Die EU machte jedoch von Anfang an klar, dass dies nicht verhandelbar sei. Das Parlament einigte sich damals deshalb auf den sogenannten Inländervorrang light. Dies ist eine Meldepflicht für offene Stellen, aber ohne zwingende Verpflichtung für Unternehmen, Inländer einzustellen zu müssen. Die SVP wertete dies damals als Kapitulation vor der EU und lancierte in der Folge die Begrenzungsinitiative, die das Stimmvolk im Jahr 2020 jedoch mit 62 Prozent verwarf.
Vor diesem Hintergrund wirbt der Bundesrat nun mit dem bilateralen Vertragspaket Schweiz–EU als Alternative. Es enthält eine konkretisierte Schutzklausel, die es erlaubt, die Zuwanderung bei schwerwiegenden sozialen oder wirtschaftlichen Problemen einzuschränken, ohne das Freizügigkeitsabkommen zu gefährden. Ob dieses Instrument als ausreichende Antwort auf die Zuwanderungsfrage gilt oder ob es wie 2014 als zu lasch empfunden wird, darüber entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 14. Juni.
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