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Produktion & Konsum Partner Inhalt: Kellerhals Carrard

Kreislaufwirtschaft: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Neue regulatorische Vorgaben und knappe Ressourcen erhöhen den Handlungsdruck. Gleichzeitig entstehen branchenübergreifend neue Chancen

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Kreislaufwirtschaft: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

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Die Schweiz gilt traditionell als Recycling-Vorreiterin. Dennoch besteht entlang der gesamten Wertschöpfungskette ein beträchtliches Verbesserungspotenzial. Denn Recycling ist lediglich eine von drei Säulen der Kreislaufwirtschaft: Reduce, Reuse und Recycle. Für Unternehmen bedeutet dies eine Verlagerung vom reinen Abfallmanagement hin zu Design-, Beschaffungs- und Geschäftsmodellfragen. Die Vorteile einer stärkeren Zirkularität reichen von der Schonung natürlicher Ressourcen über Energieeinsparungen und geringere CO₂-Emissionen bis zur Bereitstellung von Sekundärrohstoffen. Darüber hinaus kann die Kreislaufwirtschaft die Abhängigkeit von internationalen Lieferketten reduzieren und die wirtschaftliche Resilienz erhöhen. Die Kreislaufwirtschaft entwickelt sich vom freiwilligen Nachhaltigkeitskonzept zu einem zentralen Wettbewerbsfaktor.

Neue regulatorische Vorgaben zwingen Unternehmen, lineare Geschäftsmodelle zu überdenken. Innovative Technologien und Verfahren unterstützen sie dabei, ihre Aktivitäten von linearen auf zirkuläre Prozesse umzustellen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Lösungen, die bislang thermisch verwertete Abfallströme – etwa bestimmte Kunststofffraktionen – künftig recycelbar machen.
  • technische Verfahren, mit denen aus Abfällen wertvolle Materialien extrahiert und erneut nutzbar gemacht werden können.

Trotz dieser Fortschritte wird das Potenzial der Kreislaufwirtschaft häufig unterschätzt. Dabei ist sie für Unternehmen und die öffentliche Hand ein wichtiges Instrument, um Klima- und Nachhaltigkeitsziele zu erreichen – selbst in energieintensiven Industrien. Spätestens mit dem Inkrafttreten verbindlicher Vorgaben wird eine Umstellung unumgänglich.

Regulatorische Entwicklungen in der EU

Die Europäische Union treibt die Kreislaufwirtschaft seit einigen Jahren systematisch voran. Für Schweizer Unternehmen mit Bezug zum EU-Binnenmarkt gewinnen die neuen europäischen Vorgaben ebenfalls an Bedeutung.

Der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft aus dem Jahr 2020, als Teil des European Green Deals, und der Clean Industrial Deal von 2025 bilden starke Grundlagen für die Entwicklung zwingender Vorgaben im Bereich Kreislaufwirtschaft. Der Clean Industrial Deal gibt das Ziel vor, 24 Prozent kreislauffähige Stoffe bis 2030 zu erreichen.

Die Ökodesign-Verordnung von 2024 legt Anforderungen fest, um Produkte langlebiger, reparierbarer, ressourceneffizienter und besser recycelbar zu machen. Zugleich sollen CO₂- und Umweltfussabdruck sinken, mehr Nachhaltigkeitsinformationen bereitstehen und die Vernichtung unverkaufter Waren vermieden werden.

Die neue Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) fordert unter anderem:

  • Minimierung und Erhöhung ihrer Recyclingfähigkeit,
  • schrittweise Einführung von Mindestrezyklatanteilen,
  • Förderung von Wiederverwendung und Wiederbefüllung.

Nach Ablauf einer Übergangsfrist gelten gewisse Bestimmungen ab dem 12. August 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten. Die übrigen Vorgaben treten bis zum Jahr 2030 gestaffelt in Kraft. Für Wirtschaftsakteure (zum Beispiel Erzeuger und Hersteller von Verpackungen) bedeutet dies, dass die Verpackungsentwicklung, inklusive Materialwahl und Lieferketten, künftig Zirkularitätskriterien genügen müssen. Andernfalls droht der Marktzugang in die EU verloren zu gehen.

Ausserdem hat die EU im September 2025 eine neue Richtlinie zur Vermeidung und Verringerung von Lebensmittel- und Textilabfällen beschlossen. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten unter anderem dazu,

  • nationale Reduktionsziele für Lebensmittelabfälle gegenüber der zwischen 2021 und 2023 im Jahresdurchschnitt erzeugten Menge an Lebensmittelabfällen bis zum 31. Dezember 2030 zu erreichen,
  • ein System der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für die Hersteller von Textilien bis April 2028 einzuführen: Hersteller, die Textilien in der EU in Verkehr bringen, sollen künftig die Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling tragen.

Für Ende 2026 plant die EU zudem ein umfassendes Kreislaufwirtschaftsgesetz (siehe Kompass für Wettbewerbsfähigkeit). Dieses soll unter anderem die Verfügbarkeit von Sekundärrohstoffen verbessern und Rahmenbedingungen für kreislauforientierte Geschäftsmodelle schaffen.

Rechtliche Änderungen in der Schweiz

Auch die Schweiz verschärft ihren regulatorischen Rahmen. Seit 1. Januar 2025 sind neue Bestimmungen im Umweltschutzgesetz (USG), im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen und im Energiegesetz in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen im USG:

  • Art. 10h USG: Der Bund und die Kantone haben den Auftrag, die natürlichen Ressourcen zu schonen, und setzen sich insbesondere für die Reduktion der Umweltbelastung während des gesamten Lebenszyklus von Produkten und Bauwerken, die Schliessung von Materialkreisläufen und die Verbesserung der Ressourceneffizienz ein.
  • Art. 30d USG: Die Abfallhierarchie wurde präzisiert, indem die Wiederverwendung und die stoffliche Verwertung unter gewissen Bedingungen Vorrang über die thermische Verwertung haben.
  • Art. 35i und 35j USG: Der Bundesrat kann Anforderungen an Produkte und Verpackungen sowie im Bereich „Ressourcenschonendes Bauen“ erlassen.

Entscheidend wird sein, wie konsequent diese neuen Kompetenzen in Verordnungen umgesetzt werden. Der Bund plant eine Umsetzung in Etappen, wie der Zeitplan für die Vernehmlassung zu verschiedenen Verordnungsanpassungen (Stand Dezember 2024) verdeutlicht:

Quelle: Bundesamt für Umwelt, Thema Abfall, Abfallpolitik (https://www.bafu.admin.ch/de/abfallpolitik)

Im Zeitraum von Juni bis Oktober 2025 erfolgte die Vernehmlassung zu den Verordnungsanpassungen (VP19):

  • Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA): Die Wiederverwendung und die stoffliche Verwertung (Recycling) sollen stärker priorisiert werden. Aufgrund dieser Verwertungshierarchie sollen organische Abfälle vermehrt separat gesammelt und möglichst frei von Fremdstoffen vorrangig stofflich verwertet werden.
  • Totalrevision der Verordnung über Getränkeverpackungen aus dem Jahr 2000 (neu: Verpackungsverordnung): Künftig soll der Geltungsbereich grundsätzlich sämtliche Verpackungstypen und -materialien umfassen. Ziel ist es, die Umweltbelastung durch Verpackungen über den gesamten Lebenszyklus hinweg zu reduzieren. Eine schweizweite Separatsammlung für verwertbare Kunststoffverpackungen ist ein zentraler Bestandteil dieser Reformen.

Gemäss dem obenstehenden Zeitplan des Bundesamts für Umwelt sollen diese Anpassungen im Frühling 2026 in Kraft treten.

Fazit

Die neuen Vorgaben in der EU und in der Schweiz werden der Kreislaufwirtschaft deutlich mehr Schwung verleihen und somit den Handlungsspielraum der Unternehmen massgeblich prägen. Kreislaufwirtschaft wird in den kommenden Jahren nicht nur zur ökologischen, sondern auch zur ökonomischen Notwendigkeit. Unternehmen, die regulatorische Entwicklungen frühzeitig in Produktdesign, Beschaffung und Geschäftsmodelle integrieren, sichern sich nicht nur Compliance, sondern auch Kostenstabilität, Resilienz, neue Marktchancen und die Möglichkeit, wesentliche Fortschritte bei Klima- und Nachhaltigkeitszielen zu erzielen.

Deklaration: Dieser Inhalt wurde von Kellerhals Carrard im Rahmen der Partnerschaft mit Sustainable Switzerland selbst erstellt.

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