Der Korruptionsskandal im Seco oder das Bündner Beschaffungskartell zeigen: Das Beschaffungsrecht mag manchmal mühsam sein – doch die Regeln bei öffentlichen Beschaffungen dienen öffentlichen Interessen wie dem fairen Wettbewerb, Transparenz und auch der Nachhaltigkeit. So besagt das 2021 revidierte Beschaffungsgesetz, dass öffentliche Steuergelder wirtschaftlich, volkswirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltig eingesetzt werden sollen.
Beschaffungen als Balanceakt
In der Praxis ist nachhaltige Beschaffung deutlich komplizierter. Der Begriff Nachhaltigkeit ist vage und steht oft im Spannungsfeld mit dem fairen Wettbewerb. Was bedeutet wirtschaftliche Nachhaltigkeit? Das billigste Angebot oder das beste Preis-Leistungs-Verhältnis?
Auch der Begriff «volkswirtschaftliche Nachhaltigkeit» ist unklar und umstritten. Klar ist nur, dass eine Bevorzugung heimischer Firmen nicht mit dem Beschaffungsrecht vereinbar wäre – ein Streitpunkt, der bei einem Zuschlag der SBB an Siemens statt Stadler Rail im vergangenen Herbst die Gemüter bewegte.
Auch bei der ökologischen Nachhaltigkeit kann CO₂-Reduktion nicht über alles gestellt werden: Lokale Lieferanten dürfen nicht nur wegen kurzer Transportwege bevorzugt werden – entscheidend ist die CO₂-Bilanz der gesamten Lieferkette. Und bei der Lieferkette setzt auch die soziale Nachhaltigkeit an: Der Staat soll darauf achten, keine Produkte einzukaufen, die unter ausbeuterischen Bedingungen oder mit Kinderarbeit produziert wurden.
Staatliche Vorbildrolle bei sozial nachhaltiger Beschaffung
Dass der Staat eine Vorbildrolle übernehmen kann, zeigt ein berner Beispiel bei der Textilbeschaffung: Bernmobil schrieb im April 2026 die Beschaffung von 880 Uniformen für über 1 Mio. CHF aus. Als Bedingung verlangte die Behörde, dass die Lieferantin Mitglied der «Fair Wear Foundation» ist – eine Organisation, die versucht sicherzustellen, dass ihre Mitglieder grundlegende arbeitsrechtliche Standards einhalten, etwa das Verbot von Kinderarbeit, die Zahlung existenzsichernder Löhne und die Gewährleistung sicherer Arbeitsbedingungen. Das Kriterium stiess auf Kritik, weil es den Markt einschränkt und Firmen ohne Mitgliedschaft ausschliesst. Experten hingegen sehen die Anforderung als notwendig, um einen Mindeststandard an Arbeitssicherheit und fairen Arbeitsbedingungen gewährleisten zu können.
Ob die Markteinschränkung rechtlich zulässig ist, wird ein Gericht entscheiden müssen. Fakt ist aber: Gerade in Branchen mit hohem Risiko für Menschenrechtsverletzungen lohnt es sich für Beschaffende, solche sozialen Kriterien in Ausschreibungen aufzunehmen – sei es verpflichtend oder fakultativ.
Hohe Lieferkettenrisiken auch in der Technologiebranche
Nicht nur der Textilsektor, auch der Technologiesektor birgt hohe Risiken für die Menschenrechte: Endgeräte wie Laptops, Tablets oder Smartphones werden oft unter prekären Bedingungen produziert. Zudem bestehen auch erhebliche ökologische Risiken – von hohem Energie- und Wasserverbrauch über Chemikalienbelastung bis hin zur unsachgemässen Entsorgung von E-Waste.