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Sind CO2-Kompensationen im Ausland nachhaltig?
Klima & Energie

Sind CO2-Kompensationen im Ausland nachhaltig?

Mit der Ratifizierung des Abkommens von Paris hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, ihre CO2-Emissionen bis ins Jahr 2030 um 50 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Ein Teil davon kann über Klimaschutzprojekte im Ausland erreicht werden. Für nachweislich erzielte Emissionsverminderungen stellt das Bundesamt für Umwelt (BAFU) den betreffenden Unternehmen und Organisationen handelbare Bescheinigungen aus. Kritiker wenden sich entschieden gegen Kompensationen im Ausland, da sie unter dem Strich nicht wirksam seien und das Klimaproblem nicht lösten. Sie fordern daher deren Stopp. Die Schweiz stehe in der Pflicht, Klimaneutralität rasch und vollständig auf dem eigenen Territorium zu erreichen.

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Die Befürworter führen vor allem diese Argumente ins Feld:

Emissionen kennen keine Landesgrenzen. Die Befürworter verweisen auch darauf, dass der Klimawandel ein globales Problem sei, das eine globale Lösung erfordere. Das heisst: Durch die Unterstützung von Projekten im Ausland tragen wir dazu bei, den Klimawandel auf globaler Ebene anzugehen und die Bemühungen anderer Länder zur Verringerung von Treibhausgasemissionen finanziell zu unterstützen.

Auslandsprojekte sind mitunter wirksamer. In einigen Ländern können CO2-Kompensationsprojekte kostengünstiger und effektiver sein als in anderen. Durch die Unterstützung von Projekten im Ausland lassen sich unterm Strich mehr Treibhausgas-Emissionen kompensieren.

Zumindest Restemissionen können ausgeglichen werden. Auf Unternehmensebene ist zwar nicht immer ersichtlich, ob es sich bei Kompensationszahlungen nur um eine Übergangslösung handelt oder um eine dauerhafte Strategie. Die Kompensation ergibt aber zumindest dann Sinn, wenn sie das letzte Mittel ist, um mögliche Restemissionen, die sich in der Schweiz nicht komplett vermeiden lassen, auszugleichen.

Klimavereinbarungen erlauben ausdrücklich Auslandskompensationen. Internationale Abkommen wie das Kyoto-Protokoll oder das Klimaübereinkommen von Paris gestatten die Anrechnung von Emissionsverminderungen aus dem Ausland. Die Reduktionsleistung muss dabei nach Angaben des BAFU zusätzlich sein, also Massnahmen im eigenen Land ergänzen, sie muss die nachhaltige Entwicklung im betreffenden Gastland fördern und darf nicht bereits von einem anderen Land beansprucht werden.

Vor allem in Zivilgesellschaft und Wissenschaft stösst die Auslandskompensation weitgehend auf Ablehnung:

Die Klimabilanz wird geschönt. Kritiker wie etwa Greenpeace Schweiz bezeichnen die CO2-Kompensation im Ausland als faulen Trick, der dazu diene, die eigene Klimabilanz schönzufärben. Die Praxis führe dazu, dass die Schweiz wirkungsvolle Massnahmen im Inland auf die lange Bank schiebe. Die Bewältigung der Klimakrise kann nur mit einer möglichst vollständigen Reduzierung der CO2-Emissionen gelingen. Das schliesst zwingend auch eine Reduktion im Inland mit ein.

Zertifikate vermitteln einen falschen Eindruck. Wissenschaftlichen Studien zufolge sollen 90 Prozent der CO2-Kompensationsprojekte im Regenwald, die von der grössten internationalen Zertifizierungsorganisation zertifiziert sind, wirkungslos sein. Wenn ein Unternehmen angibt, CO2-Emissionen zu kompensieren, bedeutet das demnach nicht zwingend, dass die Emissionen auch tatsächlich und mithilfe von nachhaltigen Projekten ausgeglichen worden sind.

1 Tonne ist nicht gleich 1 Tonne. Eine ausgestossene Tonne CO2 bleibt in jedem Fall rund 1000 Jahre in der Atmosphäre. Die vermiedene beziehungsweise reduzierte Tonne des CO2-Zertifikats kann – wenn sie denn tatsächlich stattfindet – niemals über die gleiche Dauer garantiert werden.

Drittstaaten sind auch ohne Anrechnung zu unterstützen. Als industrialisiertes Land mit relativ hohem Treibhausgasausstoss steht die Schweiz nach Ansicht von Kompensationsgegnern historisch in der Pflicht, Drittstaaten bei der Reduktion der Emissionen zu unterstützen. Sie dürfe sich diese finanzierte Emissionsverminderung nicht in der eigenen Klimabilanz anrechnen.

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